Aktuelle Besuchsregelungen im Glück im Winkel Michelbach

Liebe Angehörige, liebe Freunde des Hauses,

Besuche in unserer Einrichtung sind wieder möglich. Vor dem Hintergrund der Pandemie-Lage bitten wir Sie jedoch, verantwortungsvoll von Ihrem Besuchsrecht Gebrauch zu machen und sich an alle Schutzbestimmungen zu halten. Bitte bedenken Sie: Die Gesundheit Ihrer Angehörigen und des Pflegepersonals hängt davon ab.

Aktuell gibt es keine Einschränkungen bei der Besuchszeit. Sie können jederzeit ins Haus kommen, eine telefonische Voranmeldung ist nicht nötig.

Jeder Besucher benötigt einen tagesaktuellen Schnelltest. Der Test kann in der Einrichtung durchgeführt werden, alternativ sind auch Schnelltests von einer offiziellen Teststelle möglich (Gültigkeit max. 24 Stunden). Zu den Besuchszeiten ist durchgehend ein Mitarbeiter vor Ort, der die Testungen durchführt.

Unsere Testzeiten: 

  1. Testzeiten in der Einrichtung Glück im Winkel Michelbach sind Montag, Mittwoch und Freitag von 13:00 – 15.00 Uhr.
  2. Außerhalb dieser Testzeiten benötigen die Besucher einen Test von einer öffentlichen Teststelle.
  • Hier wird eine Bescheinigung von der Einrichtung als Nachweis benötigt oder
  • eine Selbstauskunft mit folgendem Text: „Hiermit erkläre ich, _____________ (Name, Vorname der testbedürftigen Person), dass ich eine Bewohnerin/einen Bewohner in folgender Einrichtung ______________ (Name und Sitz der Pflegeeinrichtung) besuchen möchte und hierfür einen negativen Antigen-Schnelltest benötige. Datum, Unterschrift

 

Das Betreten der Einrichtung ist NUR mit FFP2-Maske erlaubt, Kinder ab 12 Jahren müssen ebenfalls einen Mundnasenschutz tragen. Die Maske darf während dem Aufenthalt nicht abgenommen werden, auch nicht im Bewohnerzimmer.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Das Glück-im-Winkel-Team